Antwort 1: Ich werde dazu auch im Podcast zur Besprechung der 4. Probeklausur nochmal für alle etwas sagen. Vorab:
Speziell zum Familienrecht werden wir höchstwahrscheinlich im kommenden Semester noch ein oder zwei Fälle mit Bezügen dazu besprechen bzw. als Probeklausur besprechen. Im Familienrecht ist der Stoff, der in Klausuren abgefragt
werden kann, aber ohnehin sehr begrenzt, sodass man bereits mit 2-3 großen Klausuren den meisten examensrelevanten Stoff abdecken kann. Zusätzlich gibt es dann zum Examen hin das Examinatorium Familienrecht mit 3 großen Fällen, die den gesamten Stoff abdecken
(
https://www.examinatorium.jura.uni-muenchen.de/kursuebersicht/familienrecht/index.html).
Zum Erbrecht werden wir im Tutorium Zivilrecht im kommenden Semester nochmal mindestens 3 Fälle besprechen.
Im letzten Semester haben wir ebenfalls drei Fälle mit Schwerpunkt im Erbrecht besprochen (Einheit 8, 9 und 13:
https://cast.itunes.uni-muenchen.de/vod/playlists/7rRNCo1H0L.html).
In den drei Podcasts habe ich dann auch noch auf eine weitere Fallbesprechungen von mir verwiesen. Diese vier Fälle decken fast den gesamten examensrelevanten Stoff im Erbrecht ab.
Wenn Sie also jetzt schon in das Erbrecht einsteigen wollen bzw. in den Semesterferien, empfehle ich Ihnen für die Theorie den Podcast von Prof. Lorenz und zur Falllösung die oben genannten Einheiten aus dem Tutorium im
letzten Semester von mir.