Einfuehrung Passwortrichtlinien zum 01.06.2012
LRZ aktuell
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Do Mai 31 09:32:22 CEST 2012
Mit Wirkung zum 1. Juni 2012 gelten am LRZ Passwortrichtlinien, die
u.a. vorsehen, dass Passwoerter spaetestens alle 12 Monate geaendert
werden muessen. Diese Regelung gilt fuer alle Kennungen, die ueber
Master User vergeben wurden, und fuer alle Kennungen, die an externe
Studenten vergeben wurden. Wir sind uns bewusst, dass diese Massnahme
fuer Sie eine gewisse Mehrarbeit bedeutet, halten sie aus
Sicherheitsgruenden jedoch fuer unbedingt notwendig und setzen dabei
entsprechende Empfehlungen des BSI (Bundesamt fuer Sicherheit in der
Informationstechnik) und der IT-Sicherheitsnorm ISO/IEC 27001 um. Die
ersten Passwoerter werden, je nach Datum der letzten Aenderung, ab
Februar 2013 verfallen.
Das aktuelle Verfallsdatum Ihres Passworts wird Ihnen ab Mitte Juni in
den Self Services des Id-Portals (https://idportal.lrz.de) nach Klick
auf "Person -> Daten anzeigen" oder "Kennung -> Kennungsdaten anzeigen"
angezeigt. Damit Sie nicht von einem Passwortverfall ueberrascht
werden, werden wir Sie ausserdem rechtzeitig vorher per Mail daran
erinnern und zur Passwortaenderung auffordern. Falls Sie die
Verfallsfrist dennoch versaeumen, ist auch das nicht weiter schlimm.
Ihre Kennung wird dann lediglich solange gesperrt bis Sie sich ins
Id-Portal eingeloggt und dort ein neues Passwort gesetzt haben.
Die neuen Passwortrichtlinien sehen des weiteren vor, dass
Startpasswoerter, die von einem Master User oder vom LRZ gesetzt
werden, vom jeweiligen Benutzer nochmals geaendert werden muessen. Dies
gilt sowohl fuer neu angelegte Kennungen als auch fuer existierende
Kennungen, fuer die ein neues Passwort gesetzt wird. Eine Kennung ist
also nach einer Passwortsetzung durch einen Master User oder das LRZ
erst dann nutzbar, wenn das Passwort durch den jeweiligen Benutzer im
Id-Portal nochmals geaendert wurde. Wir wollen damit sicherstellen,
dass das Passwort wirklich nur dem betreffenden Benutzer bekannt ist.
Bitte beachten Sie schliesslich, dass die Passwortrichtlinien fuer alle
LRZ-Kennungen gelten, die direkt vom LRZ vergeben werden, also nicht
nur fuer persoenliche Kennungen, sondern auch fuer Funktionskennungen.
Dagegen gelten fuer LRZ-Kennungen, die ueber CampusLMU, TUMonline oder
Grid-Projekte eingerichtet werden, die Regelungen der jeweiligen
Quellsysteme.
Den vollstaendigen Text der Passwortrichtlinien finden Sie auf unserer
Homepage unter http://www.lrz.de/wir/regelwerk/passwortrichtlinien.pdf.
Diese Information finden Sie im WWW unter
http://www.lrz-muenchen.de/aktuell/ali4318/
Ado Haarer
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