Verpflichtung auf Benutzungsrichtlinien künftig elektronisch
Haarer, Ado
Ado.Haarer at lrz.de
Di Nov 25 14:12:57 CET 2014
Wer LRZ-Dienste nutzen möchte, muss sich vorab verpflichten die Benutzungsrichtlinien des LRZ einzuhalten. Diese Erklärung musste bisher schriftlich gegenüber dem Master User, von dem man die Kennung erhalten hat, abgegeben werden (auf einem entsprechenden Formblatt). Um die Master User von dieser Aufgabe zu entlasten, holen wir diese Erklärung ab 01.12.2014 auf elektronischem Weg ein, und zwar beim ersten Login in das Id-Portal. Neue Benutzer müssen also künftig, wenn sie das Startpasswort ihrer Kennung ändern, auch gleich die LRZ-Benutzungsrichtlinien akzeptieren.
Im Sinne einer einheitlichen Handhabung müssen auch alle bisherigen Nutzer die Benutzungsrichtlinien bei ihrem nächsten Login ins Id-Portal nochmals akzeptieren. Dadurch werden die bisher abgegebenen schriftlichen Erklärungen nach spätestens einem Jahr - wenn aufgrund der Passwortrichtlinien das Passwort geändert werden muss - hinfällig und können dann von den Master Usern entsorgt werden.
Diese Information finden Sie im WWW unter www.lrz.de/aktuell/ali00178.html<http://www.lrz.de/aktuell/ali00178.html>
Ado Haarer
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