Liebe Tutoriums-Teilnehmer, der Podcast zu unserer achten Einheit (Erbrecht) ist abrufbar: https://cast.itunes.uni-muenchen.de/vod/playlists/2P9WNVIHVo.html Zahlreiche Studierende haben mich anlässlich der VÜ um Übersichten zum VU und Fallmaterial zu den Themen VU und Erledigung gebeten. Zu Beginn des Podcasts (ca. erste 30 Min) bespreche ich daher Übersichten zum VU und gebe Hinweise zu Falllösungen. Die Übersichten zum VU finden Sie in den Folien bzw. demnächst auf der Homepage. Unten finden Sie auch noch eine inhaltliche Frage anlässlich der VÜ. Allen, die die VÜ mitschreiben wünsche ich viel Erfolg :) Mit besten Grüßen und bis ggf. gleich im Podcast Thomas Sagstetter -- Münchner Examenstraining Tutorium Zivilrecht https://www.jura.uni-muenchen.de/personen/s/sagstetter_thomas/index.html Frage 1: in Anbetracht der Vü kommende Woche, hätte ich nachträglich zwei Fragen zum Fall 12 des Tutoriums (WiSe 2020/21). Zum einen bin ich mir bzgl. des Aufbaus einer Kündigung nicht ganz sicher. In der Einheit 12 wird bevor die Kündigungserklärung etc. geprüft wird, direkt zu Beginn die einschlägige Kündigungsform (außerordentliche Kündigung) gestützt auf den entsprechenden Kündigungsgrund (§ 543 II Nr. 2 ) genannt. Im Examensrepetitorium von Heinrich (von Prof. Hau zur Vorbereitung empfohlen) wird aber beispielsweise zunächst einmal die formwirksame Kündigungserklärung geprüft und dann unter dem Gesichtspunkt der Kündigungsform zwischen außerordentlicher/ordentlicher, durch den Mieter/Vermieter differenziert und zudem der Kündigungsgrund benannt. Nun wollte ich Sie fragen, was sie für die Vü, wenn beispielsweise der Kündigungsgrund auch nicht offensichtlich ist, dogmatisch für vorzugswürdig halten? Antwort 1: Im Rahmen des Klausuraufbaus ist beides sehr gut vertretbar. Ich würde Ihnen generell empfehlen, dem Korrektor immer gleich in der Überschrift möglichst klarzumachen, was genau Sie prüfen. Daher nenne ich immer wenn ich eine Kündigung prüfe gleich den genauen (möglichen Grund). Also zB.: Anspruch aus § 546 I BGB 1. Wirksamer Mietvertrag 2. Beendigung a) Durch außerordentliche Kündigung, zB § 543 I, II Nr. 2 BGB b) Durch ordentliche Kündigung, zB § 573 I c) Zwischenergebnis So übrigens auch der Aufbau aller Fälle des Uni-Examinatoriums; Sie sind damit also in guter Gesellschaft. Frage 2: Außerdem hatten Sie in ihrem Podcast erwähnt, die ordentliche Kündigungserklärung sei idR als Minus in der außerordentlichen enthalten (bzw. durch Umdeutung § 140) und deshalb zu erwähnen. Antwort 2: * Genau, eine unwirksame außerordentliche Kündigung enthält idR als Minus eine ordentliche und ist daher entsprechend umzudeuten, wenn die außerordentliche unwirksam ist (vgl. Etwa Wolf/Eckert/Ball MietR-HdB Rn. 934: Umdeutung „in aller Regel‟ möglich). Denn aus der außerordentlichen Kündigung geht ja hervor, dass der Vermieter in jedem Fall kündigen will bzw. den Mieter aus der Wohnung haben will. Wenn er dieses Ziel nicht durch außerordentliche fristlose Kündigung erreichen kann, dann ist in seinem Willen zur schnellstmöglichen Kündigung als Minus auch die Kündigung unter Wahrung einer Kündigungsfrist enthalten; daher idR Umdeutung möglich. * Manche Stimmen in der Literatur wollen an eine Umdeutung aber strengere Anforderungen stellen (so etwa Schmidt-Futterer/Blank BGB § 542 Rn. 23 mwN) * In der Praxis wird das Mietverhältnis daher (bei guter anwaltlicher Beratung) ausdrücklich außerordentlich und hilfsweise ordentlich gekündigt, um ganz sicher zu gehen, dass die Kündigung jedenfalls als ordentliche Wirksam ist (Gebot des sichersten Weges): „Hiermit erkläre ich die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen [Kündigungsgrund] nach § 542 […] BGB. Darüber hinaus spreche ich hilfsweise für den Fall, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam sein sollte, dem Mieter wegen [Kündigungsgrund] die ordentliche Kündigung gem. § 573 […] BGB zum nächstmöglichen Termin aus.“ Es ist also erforderlich, auch wenn die außerordentliche Kündigung wirksam ist, anschließend noch eine ordentliche Kündigung zu prüfen? Da Sie ein Gutachten schreiben, würde ich auf die ordentliche Kündigung zumindest knapp eingehen und oben Ausgeführtes darstellen (vertretbarerweise idR als Minus enthalten; aA strengere Anforderungen). Halten Sie die Ausführungen dazu aber knapp, wenn die außerordentliche Kündigung wirksam ist (SP-Setzung).