Podcast und Unterlagen Einheit 10, Bitte um Evaluation
Liebe Tutoriums-Teilnehmer, Der Podcast zur zehnten Einheit ist mittlerweile online: https://cast.itunes.uni-muenchen.de/vod/playlists/rVPfiaCXDv.html Anbei die zugehörigen Folien; die gesammelten Fragen und Antworten finden Sie am Ende der Mail. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Lehrveranstaltung evaluieren würden, damit ich sie gerade auch fürs kommende Semester mit Ihnen weiter verbessern kann. https://www.lehrevaluation.uni-muenchen.de/evasys/public/online/index/index?... Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Mit besten Grüßen und ggf. bis gleich im Podcast Thomas Sagstetter -- Thomas Sagstetter Münchner Examenstraining Tutorium Zivilrecht https://www.jura.uni-muenchen.de/personen/s/sagstetter_thomas/index.html Anbei die gesammelten Fragen und Antworten: * Frage 1: Mit der 4. Probeklausur kam bei mir die Frage auf, ob es im Laufe des Studiums an der LMU nochmal Möglichkeiten geben wird, das Familienrecht (und Erbrecht) anhand von Fällen zu vertiefen. Im 3. Semester wird im Rahmen der Vorlesung Familienrecht ja nur die Theorie vermittelt. Was empfehlen Sie für ein Vorgehen im Hinblick auf das Familien- und Erbrecht? * Antwort 1: Ich werde dazu auch im Podcast zur Besprechung der 4. Probeklausur nochmal für alle etwas sagen. Vorab: Speziell zum Familienrecht werden wir höchstwahrscheinlich im kommenden Semester noch ein oder zwei Fälle mit Bezügen dazu besprechen bzw. als Probeklausur besprechen. Im Familienrecht ist der Stoff, der in Klausuren abgefragt werden kann, aber ohnehin sehr begrenzt, sodass man bereits mit 2-3 großen Klausuren den meisten examensrelevanten Stoff abdecken kann. Zusätzlich gibt es dann zum Examen hin das Examinatorium Familienrecht mit 3 großen Fällen, die den gesamten Stoff abdecken (https://www.examinatorium.jura.uni-muenchen.de/kursuebersicht/familienrecht/...). Zum Erbrecht werden wir im Tutorium Zivilrecht im kommenden Semester nochmal mindestens 3 Fälle besprechen. Im letzten Semester haben wir ebenfalls drei Fälle mit Schwerpunkt im Erbrecht besprochen (Einheit 8, 9 und 13: https://cast.itunes.uni-muenchen.de/vod/playlists/7rRNCo1H0L.html). In den drei Podcasts habe ich dann auch noch auf eine weitere Fallbesprechungen von mir verwiesen. Diese vier Fälle decken fast den gesamten examensrelevanten Stoff im Erbrecht ab. Wenn Sie also jetzt schon in das Erbrecht einsteigen wollen bzw. in den Semesterferien, empfehle ich Ihnen für die Theorie den Podcast von Prof. Lorenz und zur Falllösung die oben genannten Einheiten aus dem Tutorium im letzten Semester von mir. Auch fürs Erbrecht gibt es dann zum Examen hin wieder ein Examinatorium mit vielen großen Fällen (https://www.examinatorium.jura.uni-muenchen.de/kursuebersicht/erbrecht/index...). * Frage 2 zur 2. Probeklausur: Warum wird beim Abtretungsvertrag, den A anstelle von S geschlossen hat, einfach angenommen, dass A den S nach § 164 I 1 BGB wirksam vertreten hat, ohne die Stellvertretung durchzuprüfen? Sie hatten im Podcast, glaube ich, gesagt, dass man offenlassen kann, ob A Botin oder Stellvertreterin ist. Mir ist jedoch auch unklar, wonach die Boten-Eigenschaft im BGB geregelt ist. Und der in der Lösung erwähnte § 164 I 1 BGB bezieht sich doch eindeutig auf eine Stellvertretung? * Antwort 2: * In der Tat ist die Lösung an dieser Stelle sehr knapp, weil wir im Sachverhalt keine näheren Angaben dazu haben: "Am 2. April tritt die Angestellte Ackermann (A) des Schmidt telefonisch alle genau bezeichneten Forderungen des Schmidt gegen Huber zur Sicherung einiger noch offener Rechnungen an den Großhändler Müller (M) ab. Zudem bestreitet keiner der Beteiligten die Wirksamkeit der Vertretung durch A. * Auch Sie müssen die Stellvertretung daher in Ihrer Lösung nicht näher thematisieren (aber zumindest ein Satz wie in der Musterlösung). Gerne können Sie den Satz dazu in Ihrer Lösung auch etwas ausbauen: „A hat eine eigene Willenserklärung, in fremdem Namen (§ 164 I 2 BGB) und mit Vertretungsmacht abgegeben und damit den S wirksam gem. § 164 I 1 BGB vertreten.“. Mehr sollten Sie aber keinesfalls dazu schreiben; das wäre eine fehlerhafte Schwerpunktsetzung (jedenfalls jetzt in der Mittelphase/zum Examen hin). * Der Hinweis im Podcast zum Offenlassen Stellvertretung/Botenschaft bezog sich auf die Empfangszuständigkeit der A (S. 4 der Musterlösung: „A war als Hilfsperson des S für diesem Empfangszuständig"). Auch das hätten Sie wie im Podcast erwähnt unter Verweis auf Stellvertretung/Botenschaft etwas breiter fassen können. Aber ebenfalls sehr knapp, da die Abgrenzung dahinstehen kann und ebenfalls kein Schwerpunkt. * Frage 3: in dem Erfahrungsbericht auf ihrer Seite ist von einem Uni Skript für Familienrecht die Rede. Ist das ein besonderes Skript der LMU oder ist das Lipp/Mayer Examensrepetitorium gemeint? * Antwort 3: der Erfahrungsbericht bezieht sich auf das Skript des Uni-Examinatoriums, das ich damals im Tutorium empfohlen habe. Etwa ab dem 10.2 wird hier die aktuelle Fassung des Skripts online gestellt: https://www.examinatorium.jura.uni-muenchen.de/kursuebersicht/familienrecht/.... In unserer letzten Einheit in diesem Semester werde ich im Rahmen einer systematischen Wiederholung des Familienrechts zu Beginn nochmal auf das Skript zu sprechen kommen und darauf, wie man Familienrecht am besten lernt.
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Sagstetter, Thomas